„Grüner Kornmarkt": Stadt Witten missachtet weiter Bürgerwillen

Stadt Witten missachtet weiter den Bürgerwillen zum „Grüner Kornmarkt"

Für die Stadt Witten stellen 4.667 gültige Unterschriften zum Bürgerbegehren „Grüner Kornmarkt" offenbar keine Veranlassung zu einem entsprechenden Handeln dar. Im  Gegenteil, sowohl das Verfahren zur&Antragstellung des Bürgerbegehrens, die Prüfung der Unterschriften und die letzte Ratsentscheidung weisen darauf hin, dass man wohl um jeden Preis auf einen neuen Investor warten will, um den historischen Platz doch noch verschachern zu können.

Wie gewohnt in Sachen Kornmarkt, auch hier wieder eine neue, lange Geschichte: Bereits im Juni 2021 reichte die Bürgerinitiative „Grüner Kornmarkt" die geforderten Unterschriften für das Bürgerbegehren mit der Forderung zur Begrünung und kulturellen Nutzung des Kornmarktes bei der Stadt Witten ein.&Eine detaillierte Skizze mit Ideen zur Umsetzung war auf den Unterschriftenlisten deutlich zu erkennen.

Wichtig: Die VertreterInnen der BI hatten bis Juni 2021 sehr viel mehr als die erforderlichen Unterschriften gesammelt. Nun sollte man meinen, dass eine so hohe Anzahl ein deutliches Zeichen für den Bürgerwillen zur Begrünung des Kornmarktes darstellt. Weit gefehlt, nach wie vor schweigt man sich bei der Stadt darüber aus und wendet lieber juristische Schachzüge an, um den Bürgerwillen unter den Tisch fallen zu lassen. Wie auf der Ratssitzung im September 2021 geschehen. Dazu weiter unten mehr.  Zunächst brauchte die Stadt Witten sehr lange für eine Antwort auf das im Juni 2021 eingereichte Bürgerbegehren, und zwar bis August 2021. Ergebnis: Es sollten sage und schreibe&über 1.500 Unterschriften ungültig gewesen sein. Bei keiner Unterschriftenaktion in Witten war jemals eine so hohe Zahl moniert worden. Ob dies formalrechtlich der Wahrheitentspricht, ist von der BI leider nicht zu prüfen und ist daher hinzunehmen.

Um eine Verschleppung der Thematik zu vermeiden, war es das Ziel der BI, das Bürgerbegehren am 13.09.2021 im Rat diskutieren zu lassen, was durch die späte Reaktion&der Stadt Witten im August 2021 sehr erschwert wurde. Nichtsdestotrotz wurden die noch ausstehenden 662 Unterschriften zusätzlich gesammelt und das Bürgerbegehren konnte& -quasi in letzter Minute - auf der Ratssitzung im September 2021 behandelt werden! Kurz zusammengefasst:& Es wurden sehr viel mehr als die geforderten 4.687 Unterschriften gesammelt.& Auf der Ratssitzung wurde das Bürgerbegehren jedoch abgelehnt, weil es sich –angeblich – nicht um eine Forderung der BürgerInnen handelte, den Kornmarkt neu zu gestalten, sondern sich – angeblich – allein gegen die geplante Bebauung durch den Investor List richtete.

Dies ist schlichtweg beweisbar falsch. Schon die Akzeptanz des Bürgerbegehrens durch die Stadt Witten im Rahmen der Beratungspflicht& als eine Forderung zur Neu- Gestaltung des Kornmarktes steht dem entgegen. Auch hatte die&Bürgerinitiative bereits im Februar 2021 eine Klage gegen die Stadt Witten gewonnen, die den obengenannten Vorwurf aus der Welt schaffte. Dennoch wurde dieser erneut aus der Trickkiste geholt. Eine weitere Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens kann sich die BI finanziell nicht leisten, denn dies würde einen Betrag von ca. 10.000 Euro umfassen. Laut Auskunft unseres Rechtsanwaltes sei mit einer Klageabweisung zu rechnen, da dies in 90% der Fälle über formalrechtliche Streitigkeiten der Fall sei. Ein juristischer Schachzug seitens der Stadt Witten also.

Da von Seiten der Stadt jedoch nach Absprung des Investors im Februar 2022 mehrmals Signale zu einer Begrünung durch die Presse gingen, machte die BI dem Büro des Bürgermeisters schriftlich einen Vorschlag zu einer Zusammenarbeit, denkbar z.B. als Arbeitsgruppe. Dieser wurde abgelehnt, weil eine „gemeinsame Arbeit nicht zielführend sei". Auf die Anfrage, was genau damit gemeint sei, erhielten wir die Antwort: „Für die weitere Entwicklung des Kornmarkts ist ein politischer Beschluss zu fassen bzw. das Vorgehen politisch abzustimmen.“ Die BI fragt sich nun, warum ein Bürgerbegehren mit einem so deutlichen Ergebnis kein Politikum ist, das in „die weitere Entwicklung des Kornmarktes“ mit einfließen sollte. Offenbar ist der Stadt Witten außerdem nicht bekannt, dass es nicht nur „Öffentlichkeitsveranstaltungen“ zur Bekanntmachung gibt, sondern durchaus gemeinsame Arbeit mit Bürgerinitiativen. Zu sehen ist das übrigens in anderen Städten.

Der Bürgerwille bzgl. Kornmarkt ist deutlich ersichtlich, und zwar unabhängig von - nachweisbar falschen - formalrechtlichen Mängeln. Die BI hat daher am 07.06.2022 erneut einen Bürgerantrag gestellt mit der Forderung, dass der Rat die Begrünung des Kornmarktes beschließen möge. Am 19.05.2022 erhielten wir zur Antwort: „Das Thema wird am 05.09.2022 in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht“. Die BI bereitet sich nun darauf vor.